NoVA-Regelung ab 01.01.2025
Die Berechnung der NoVA erfolgt nach folgenden Kriterien:
- Für PKW-Kraftfahrzeuge bestimmt sich der Steuersatz in Prozent nach der folgenden Formel:
Der CO2-Emissionswert (kombinierter WLTP-Wert in g/km) des Fahrzeugs wird für die Berechnung der NoVA herangezogen. Von diesem CO2 Wert werden 94 Gramm abgezogen. Anschließend wird dieser Wert durch fünf dividiert. Der errechnete NoVA Steuersatz ist auf volle Prozentsätze auf- bzw. abzurunden.
- Der Höchststeuersatz beträgt 80 %. Hat ein Fahrzeug einen höheren CO2-Ausstoß als 155 g/km, erhöht sich die Steuer für den die Grenze von 155 g/km übersteigenden CO2-Ausstoß um 80 Euro je Gramm CO2/km.
- Die errechnete Steuer vermindert sich um einen Abzugsbetrag von 350 Euro. Die Berechnung kann zu keiner Steuergutschrift führen.
NoVA-Übergangsregelung 2025/2026
Auf bisher im Inland nicht zum Verkehr zugelassene Fahrzeuge, für die ein unwiderruflicher schriftlicher Kaufvertrag vor dem 1. Dezember 2025 abgeschlossen wurde und deren Lieferung oder deren innergemeinschaftlicher Erwerb vor dem 1. April 2026 erfolgt, kann die bis zum 31. Dezember 2025 geltende Rechtslage angewendet werden.
NoVA-Regelung ab 01.01.2026
Die Berechnung der NoVA erfolgt nach folgenden Kriterien:
- Für PKW-Kraftfahrzeuge bestimmt sich der Steuersatz in Prozent nach der folgenden Formel:
Der CO2-Emissionswert (kombinierter WLTP-Wert in g/km) des Fahrzeugs wird für die Berechnung der NoVA herangezogen. Von diesem CO2 Wert werden 91 Gramm abgezogen. Anschließend wird dieser Wert durch fünf dividiert. Der errechnete NoVA Steuersatz ist auf volle Prozentsätze auf- bzw. abzurunden.
- Der Höchststeuersatz beträgt 80 %. Hat ein Fahrzeug einen höheren CO2-Ausstoß als 155 g/km, erhöht sich die Steuer für den die Grenze von 155 g/km übersteigenden CO2-Ausstoß um 80 Euro je Gramm CO2/km.
- Die errechnete Steuer vermindert sich um einen Abzugsbetrag von 350 Euro. Die Berechnung kann zu keiner Steuergutschrift führen.
Elektrofahrzeuge oder mit Wasserstoff betriebene Fahrzeuge, die einen CO2-Emissionswert von 0 g/km aufweisen, sind von der Normverbrauchsabgabe befreit. Seit 1.7.2021 steht Menschen mit Behinderung die NoVA-Befreiung auch bei neuen Leasingfahrzeugen zu.
Der maßgebliche CO2-Emissionswert ist der kombinierte WLTP-Wert der CO2-Emissionen in g/km, bei extern aufladbaren Elektro-Hybridfahrzeugen der gewichtet kombinierte WLTP-Wert der CO2-Emissionen in g/km.
Die Bemessungsgrundlage für die NoVA Berechnung ist der Fahrzeugnetto-Preis inkl. aller Mehrausstattungen. Die NoVA ist nicht Teil der Bemessungsgrundlage für die Mehrwertsteuer, d.h. der Fahrzeugnetto-Preis ist auch die Basis für die Mehrwertsteuer.
Für nähere Informationen kontaktieren Sie bitte Ihren Händler. Er berät Sie gerne. Stand: 01.07.2025
Seit 2016 hängt die Höhe des Sachbezugs von den CO2-Emissionen des Fahrzeugs ab. Der CO2-Grenzwert, der die Höhe des Sachbezugs bestimmt, wird jährlich gesenkt. Ab 1.1.2025 gilt der neue CO2-Emissions-Grenzwert von 126 g/km (2024: 129 g/km).
Škoda Connect- Digitale Dienste
Nähere Informationen zu den Škoda Connect Diensten und deren Vorteile finden Sie hier.
Škoda Connect umfasst die Dienste von Care Connect und Infotainment Online. Zur Nutzung von Škoda Connect ist es erforderlich, online einen separaten Vertrag mit der Škoda Auto, a.s. abzuschließen. Um die volle Vertragslaufzeit der Dienste nutzen zu können, muss das Fahrzeug innerhalb von 90 Tagen nach der Fahrzeugübernahme über die MyŠkoda App registriert werden. Die Notruffunktion ist bereits ab Auslieferung ohne Registrierung aktiviert.
Die Verfügbarkeit der Dienste kann länderabhängig sowie je nach Škoda Modell und Ausstattung unterschiedlich ausfallen. Diese Dienste stehen für die jeweils vereinbarte Vertragslaufzeit zur Verfügung und können während der Vertragslaufzeit inhaltlichen Änderungen unterliegen. Die Nutzung von Infotainment Online ist nur mit einem Škoda Navigationssystem möglich. Je nach Škoda Modell und Ausstattung können ein zusätzlicher Internetzugang und Datentarif erforderlich sein, wodurch zusätzliche Kosten entstehen. Care Connect (Fernzugriff) wird mit der MyŠkoda App gesteuert, wofür ein Smartphone (iOS oder Android) mit Internetzugang benötigt wird. Bitte beachten Sie, dass Škoda Auto aufgrund der Entwicklung dieser Technologien, insbesondere von Mobilfunknetzen, nicht in allen Ländern eine gleichbleibende Verfügbarkeit für die Nutzung der Škoda Connect Dienste garantieren kann. Mögliche technologische Änderungen können zu deren permanenter Nichtverfügbarkeit führen.
Nähere Informationen zu Škoda Connect erhalten Sie unter http://www.skoda.at/connect und bei Ihrem Škoda Betrieb.